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1. ANWENDUNG

Diese Bedingungen gelten für alle Warenverkäufe von MAJORSELL GMBH ("Majorsell„) an jeden Käufer („Der Käufer“) und gelten (anstelle und vorrangig vor allen Geschäftsbedingungen, die in der Bestellung des Käufers oder in der Korrespondenz oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die dort verwiesen wird oder die sich aus Handelsbräuchen oder Geschäftsabläufen ergeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich angegeben). Die von den Parteien schriftlich vereinbarten Rechte und alle angeblich gegenteiligen Bestimmungen werden hiermit ausgeschlossen oder aufgehoben.

2. ANGEBOTE, ANGEBOTE UND ANNAHMEN

Ein Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar und Majorseil behält sich das Recht vor, diesen jederzeit vor Annahme der Bestellung des Käufers zurückzuziehen oder zu überarbeiten Majorsell. Die Teilenummern des Herstellers dienen nur zu Referenzzwecken. Bei den gelieferten Teilen handelt es sich um Alternativen zur Marke des LKW-Herstellers.

3. PREISE

a) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für die Waren die in MajorsellEs gilt die zum Zeitpunkt des Versands aktuelle Preisliste von 's, unabhängig von den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen. Majorsell behält sich das Recht vor, seine Preisliste jederzeit zu ändern. (b) Sofern nicht anders angegeben, kommen die Mehrwertsteuer und alle anderen vom Käufer zu zahlenden Steuern oder Abgaben zum Preis hinzu.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Die Zahlung von Rechnungen erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung spätestens am letzten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. (b) Jede dem Käufer gewährte Kreditverlängerung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. (c) Für überfällige Rechnungen sind Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz der HSBC Bank plc zu zahlen, wobei diese Zinsen von Tag zu Tag ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Eingang bei anfallen Majorsell des vollen Betrags, unabhängig davon, ob nach einem Urteil oder nicht.

5. LIEFERUNG UND GEFAHR

(a) Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder anderswo genannten Liefertermine gelten nur annähernd und haben keine vertragliche Wirkung Majorsell übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung für die Nichterfüllung eines oder mehrerer bestimmter Termine. (b) Unbeschadet des vorstehenden Unterabschnitts (a) setzen die Lieferzeiten den Eingang bei voraus Majorsell alle ordnungsgemäßen Anweisungen des Käufers innerhalb einer angemessenen Frist (sofern keine angegeben ist) zu erteilen. (c) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, geht die Gefahr an den Waren auf den Käufer über, sobald die Waren an den Kunden versandt wurden und diesen verlassen haben Majorsell's Räumlichkeiten.

6. DIENSTLEISTUNGSAUSTAUSCH

Alte Geräte, die einem Service-Austausch unterliegen und zur Gutschrift zurückgegeben werden, werden nur akzeptiert, wenn: (a) innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung des Ersatzes zurückgegeben werden, (b) in sauberem Zustand. Sie werden nur akzeptiert, wenn sie sich in einem überholungsfähigen Zustand befinden und einer Werksinspektion unterliegen. Unbrauchbare Artikel werden ohne Gutschrift zurückgegeben.

7. KEHRT ZURÜCK

Siehe Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rücksendungen

8. TITEL

(a) Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises auf den Käufer über. Bis zur Bezahlung verbleibt der Käufer als Verwahrer an der Ware Majorsell und lagert die Ware so, dass sie als Eigentum erkennbar ist Majorsell vorausgesetzt: - Wenn der Käufer die Waren zum Weiterverkauf erwirbt, kann der Käufer als Vertreter fungieren Majorsell die Waren im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers an einen Dritten zu verkaufen und zu liefern, unter der Bedingung, dass der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt alle Erlöse aus solchen Verkäufen treuhänderisch verwahrt Majorsell und auf einem separaten Konto. Der Käufer tritt hiermit ab Majorsell alle Rechte und Ansprüche, die der Käufer aus diesen Verkäufen gegen seine Kunden haben könnte, bis zur vollständigen Zahlung wie oben beschrieben. - Wenn die Ware vom Käufer mit anderen Gegenständen oder Materialien verbunden oder bei der Herstellung anderer Gegenstände oder Materialien verwendet oder verbraucht wird Majorsell ist das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an diesen resultierenden Gegenständen und der Käufer muss diese Gegenstände auf die oben beschriebene Weise lagern oder diese Gegenstände vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingungen an Dritte verkaufen und liefern. (B) Majorsell behält sich das Recht vor, Waren, deren Zahlung überfällig ist, wieder in Besitz zu nehmen und sie anschließend weiterzuverkaufen. Zu diesem Zweck gewährt der Käufer ein unwiderrufliches Recht und eine Lizenz dazu MajorsellBediensteten und Vertretern von 's ist es gestattet, während der normalen Geschäftszeiten alle oder einzelne seiner Räumlichkeiten mit oder ohne Fahrzeug zu betreten. Dieses Recht bleibt ungeachtet der Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund bestehen und berührt nicht etwaige daraus entstandene Rechte Majorsell dort unten oder anders.

9. RECHTE DRITTER

(a) Der Käufer leistet Schadensersatz Majorsell von sämtlichen Haftungsansprüchen und Kosten freizustellen, die ihm entstehen oder gegen die er geltend gemacht wird Majorsell als direkte oder indirekte Folge der Durchführung von Arbeiten, die gemäß den Anforderungen oder Spezifikationen des Käufers an oder an der Ware durchgeführt werden müssen und die eine Verletzung oder angebliche Verletzung von Rechten Dritter mit sich bringen. (B) Majorsell Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen des nachstehenden Absatzes durch den Käufer stellt er den Käufer von allen Klagen und Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten, Geschmacksmustern oder Urheberrechten durch die Verwendung der Waren auf andere als die in Absatz (a) genannte Weise ergeben ) dieser Bedingung, eine solche Entschädigung gilt jedoch nicht für die Verwendung der Waren zu einem anderen Zweck als dem, der im Kaufvertrag angegeben oder vernünftigerweise daraus abgeleitet werden kann, oder für Verstöße, die auf die Verwendung von Waren in Verbindung mit anderen zurückzuführen sind Waren, die nicht von geliefert wurden Majorsell. Sollten Ansprüche oder Klagen gegen den Käufer aus den im vorstehenden Absatz genannten Angelegenheiten geltend gemacht werden, Majorsell wird hiervon unverzüglich benachrichtigt und kann auf eigene Kosten sämtliche Vergleichsverhandlungen und etwaige sich daraus ergebende Rechtsstreitigkeiten führen. Der Käufer darf nicht, es sei denn und bis Majorsell es versäumt hat, die Führung der Verhandlungen oder des Rechtsstreits innerhalb einer angemessenen Frist zu übernehmen, oder ein Geständnis abgibt, das sich nachteilig darauf auswirken könnte. Der Käufer wird auf Verlangen von Majorsell Er leistet jede verfügbare Unterstützung, um einen solchen Anspruch anzufechten, und erhält die Erstattung aller angemessenen Kosten, die ihm dabei entstanden sind.

10. SPEZIFIKATIONEN

Majorsell behält sich das Recht vor, das Design und die Spezifikationen der Waren jederzeit bis zum Versanddatum zu ändern und zu aktualisieren, sofern diese Änderung oder Aktualisierung nicht dazu führt, dass die Waren für den Zweck ungeeignet sind. Majorsell übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen oder andere Mängel in Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen, die nicht von erstellt wurden Majorsell und Majorsell wird vom Käufer von sämtlichen Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die ihm entstehen, schadlos gehalten Majorsell sich daraus ergeben.

4. LIABILITY

(A) Majorsell haftet gegenüber dem Käufer nicht: - für Liefermengenmängel, sofern der Käufer dies nicht mitteilt Majorsell bei Minderlieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware. - für Beschädigung oder Verlust der Ware oder eines Teils davon während des Transports (wo die Ware befördert wird). MajorsellEigentransport oder durch einen Spediteur im Auftrag von Majorsell. - für Mängel an der Ware, die auf eine Unterlassung oder Unterlassung des Käufers oder eines Dritten zurückzuführen sind. Für Teile gilt eine Garantie und ein Austausch von bis zu 12 Monaten (6 Monate für generalüberholte Artikel), vorbehaltlich normaler Abnutzung. Es werden keine Teile zur Gewährleistungsprüfung eingereicht, es sei denn, sie werden innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausfall zusammen mit der Begleitdokumentation zurückgesendet. (B) Majorsell Die Haftung beschränkt sich lediglich auf den Ersatz der gelieferten Teile. (c) Vorbehaltlich der vorstehenden Bedingungen werden hiermit alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und Zusicherungen in Bezug auf die Waren durch das Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise ausgeschlossen Majorsell haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die direkt oder indirekt aus fehlerhaftem Material, fehlerhafter Verarbeitung oder aus anderen Gründen resultieren, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit von zurückzuführen sind oder nicht Majorsell, seine Mitarbeiter oder Vertreter.

12. HÖHERE GEWALT

Majorsell haftet gegenüber dem Käufer nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer als direkte oder indirekte Folge der Lieferung von Waren durch entstehen Majorsell verhindert, behindert werden. aufgrund darüber hinausgehender Umstände oder Ereignisse verzögert oder unwirtschaftlich gemacht werden Majorsell's angemessene Kontrolle, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Handelsstreit oder Arbeitsunruhen, Unfall, Ausfall von Anlagenmaschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturmschwierigkeiten oder erhöhte Kosten bei der Anwerbung von Arbeitskräften Materialien oder Transport oder andere Umstände, die die Lieferung der Waren oder der Rohstoffe beeinträchtigen, durch Majorsell's normale Bezugsquelle oder die Herstellung der Waren durch Majorsell's mittel der waren durch MajorsellDie Lieferung erfolgt auf dem normalen Weg oder mit der üblichen Versandart.

13. Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug

Wenn der Käufer einen Vergleichsvertrag abschließt oder einen Konkurs oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern begeht oder wenn gegen ihn ein Insolvenzbefehl erlassen wird oder wenn (als Unternehmen) ein Beschluss zur Liquidation des Käufers ergeht oder ein Beschluss gefasst wird Käufer (außer zum Zweck einer Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder wenn ein Insolvenzverwalter für Vermögenswerte oder Unternehmen des Käufers ernannt wird oder wenn Umstände eintreten, die das Gericht dazu berechtigen, einen Liquidationsbeschluss zu erlassen, oder wenn der Käufer etwas Ähnliches erleidet oder erleidet oder eine vergleichbare Handlung infolge einer Schuld oder begeht einen Verstoß gegen diesen oder einen anderen Vertrag zwischen Majorsell und der Käufer Majorsell kann unbeschadet seiner Rechte den Transport von Waren stoppen und/oder weitere Lieferungen aussetzen und/oder die Rechte des Käufers gemäß Bedingung 6 festlegen und/oder den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer festlegen.

14. VERZICHT

Scheitern von Majorsell Rechte aus diesem Vertrag auszuüben oder durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf ein solches Recht, sodass die Ausübung oder Durchsetzung zu einem späteren Zeitpunkt oder zu späteren Zeitpunkten ausgeschlossen ist.

15. INFORMATIONEN

Jede Mitteilung gemäß dieser Vereinbarung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per frankierter Post erster Klasse, Fax, Telex oder Telegraf an die betroffene Partei an die letzte bekannte Adresse gesendet wird. Mit der Post erster Klasse verschickte Mitteilungen gelten 7 Tage nach der Absendung als zugestellt, und per Telegraph versandte Novizen gelten am Tag der Absendung als zugestellt.

16. RECHT

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Englands und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich hiermit der Zuständigkeit der englischen Gerichte.